Im Sozialgesetz in Deutschland steht: „durch eine Behinderung kann die Teilhabefähigkeit eines behinderten Menschen beeinträchtigt sein“. Unsere Arbeit soll dazu dienen, die Teilhabefähigkeit von kranken Menschen zu verbessern bzw. diese sicherzustellen: Das „normale“ Leben teilen, teilhaben, teilnehmen an dem, was Nicht-Kranke, Nicht-Behinderte in ihren Leben tun können. Die Menschen, die unsere Unterstützung erhalten, gestalten überwiegend selbständig ihren Alltag und ihr Leben. Alle sind in der Lage eine Wohnung zu bewohnen.

Es gibt aber Bereiche des Lebens, in denen die betreuten Menschen aufgrund ihrer psychischen Erkrankung ohne Unterstützung von anderen  Menschen nicht zurechtkommen. Dabei kann es sich beispielsweise um die die Gestaltung und die Pflege ihres Wohnraums handeln, um die Erledigung von Ämterangelegenheiten, um den Umgang mit ihrem Geld, um die Strukturierung  des Alltags, oder die Gestaltung der Freizeit kann Schwierigkeiten bereiten, oder die Ausübung einer Beschäftigung.

Die Arbeit des Ambulant Betreuten Wohnens baut zentral auf der Beziehung zwischen Bezugsbetreuer und Betreutem auf. Weitere Formen des sozialen Aufeinander-Bezogen-Seins sind in der Regel wichtiges Thema der Zusammenarbeit zwischen Betreuer und Betreutem.

Unser Angebot:

  • Das Angebot richtet sich an Menschen mit Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen sowie psychischen Behinderungen aufgrund einer körperlichen Erkrankung
  • Ziel der Arbeit ist bei allen drei Personengruppen die Verbesserung oder der weitestgehende Erhalt der individuellen Fähigkeit der Betroffenen zu einem eigenständigen Leben.
  • Die geleisteten Hilfen umfassen hierbei eine Bandbreite zwischen Verbesserung der eigenen Fähigkeiten zu einem völlig eigenständigen Leben ohne jegliche Betreuung in einem relativ kurzen Zeitraum von 1 - 2 Jahren bis hin zur langjährigen Lebensbegleitung von Menschen, die in zunehmendem Masse ihre Fähigkeiten zu einem eigenständigen Leben verlieren.
  • Die Betreuung der einzelnen findet in ihren eigenen Wohnungen auf der Grundlage des Bezugspersonensystems statt, d.h., wir machen regelmäßige aufsuchende Betreuung in der Wohnung des einzelnen und jeder Klient wird von einer oder zwei festen Bezugspersonen betreut, damit der Hilfesuchende sich nicht immer wieder von neuem auf andere Personen einstellen muss.
  • Im Bereich der psychisch kranken Menschen besteht auch die Möglichkeit in eine betreute Wohngemeinschaft zu ziehen. In den Wohngemeinschaften leben zwei bis fünf Personen zusammen.
  • In den zwei anderen Bereichen gibt es zurzeit nur das Betreute Einzelwohnen.
     

Wir bieten:

  • Den Aufbau einer Betreuungsbeziehung auf der Grundlage einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit
  • Die gemeinsame Erarbeitung eines individuellen Betreuungskonzeptes
  • Unterstützung der eigenen Motivation, das Leben selbst zu meistern und behilflich sein bei der individuellen Lebensplanung
  • Beratung und Anleitung zu lebenspraktischen Tätigkeiten wie Ernährung, Hygiene, Gestaltung und Pflege der Wohnung, bis hin zur Verhinderung von Verwahrlosung und Verlust der Wohnung
  • Unterstützung bei der Gestaltung persönlicher Beziehungen zu Freunden, Partnern, Familie, Arbeit und Nachbarschaft
  • Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Regelung finanzieller und behördlicher Angelegenheiten
  • Klärung der beruflichen Perspektive und Hilfestellung bei der beruflichen Integration
  • Hilfestellung in Krisen- und Konfliktsituationen und Begleitung während eines Krankenhausaufenthaltes
  • Organisation und Durchführung von wöchentlich stattfindenden Freizeit- und Gruppenaktivitäten für die einzelnen Personengruppen
  • Unterstützung bei bedrohlichen somatischen und psychischen Zuständen. Dies ist gewährleistet durch eine 24-stündige Notrufbereitschaft, die individuell für die drei Personengruppen geregelt ist


Die Betreuung findet auf der Grundlage einer individuellen Hilfeplanung statt, in der Betreuungsinhalte, Betreuungsziele und Betreuungsmaßnahmen beschrieben werden. Die Intensität der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des einzelnen und kann zwischen 0,5 Std. und 8,0 Std. in der Woche betragen.

Wir kommen zusammen...

  • indem Betroffene selber, aber auch Angehörige, soziale Dienste, Einrichtungen und Kliniken Kontakt mit uns aufnehmen können.
  • In einem Infogespräch prüfen wir, ob der/die Betroffene zu dem von uns betreuten Personenkreis gehört.
  • Gemeinsam legen wir fest, ob unser Angebot in der aktuellen Lebenssituation die angemessene Hilfe darstellt.


Nachdem die Entscheidung darüber gefallen ist, dass das ambulant Betreute Wohnen die richtige Hilfe ist, wird gemeinsam mit dem Betroffenen und in Absprache eventuell beteiligter Dienste der Antrag auf das "Individuelle Hilfeplanverfahren" beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gestellt. Der LWL übernimmt als Träger der überörtlichen Sozialhilfe die Kosten für das ambulant Betreute Wohnen. Der Antrag beinhaltet die Beschreibung der erforderlichen Hilfe und Angaben über die benötigte Intensität der Betreuung.

Nach Antragsstellung beim LWL wird über den Antrag in einem Hilfeplangespräch, der so genannten Clearingsitzung entschieden. Das ist eine Art "runder Tisch", an dem alle noch offenen Fragen geklärt werden können. Für Dortmund findet dieses Gespräch in den Räumlichkeiten des Sozialdienstes in Dortmund-Dorstfeld statt. Der Hilfesuchende wird zu dem Hilfeplangespräch eingeladen. Es ist wünschenswert an dem Gespräch teilzunehmen, aber nicht zwingend erforderlich. Die Teilnahme ist freiwillig. Wenn der Betroffende an dem Gespräch nicht allein teilnehmen möchte, kann er ein bis zwei Personen seines Vertrauens mitbringen. Im Rahmen der Antragstellung bieten wir dem einzelnen die Begleitung zur Clearingsitzung an. Zu den meisten Gesprächen wird der Betroffene von einem zuständigen Mitarbeiter unseres Dienstes begleitet. Am Ende des Gespräches fällt die Entscheidung darüber, ob die beantragte Hilfe sinnvoll ist, und wenn ja, in welcher Intensität sie genehmigt wird.

Wohn- und Alltagsassistenz
Sternstraße 23
44137 Dortmund
Tel. 0231 56 55 93 11
Fax 0231 84 94 541

Zweigstelle Lütgendortmund:
Lütgendortmunder Str. 140
44388 Dortmund
Tel. 0231 84 94 540
bewo-pk@diakoniedortmund.de

Arbeitsgebietsleitung:
Julia Cave
cave@diakoniedortmund.de