Minderjährige, die ohne Eltern oder Familienangehörige nach Dortmund kommen, um in ihrem Heimatland Krieg, Verfolgung und Armut zu entfliehen, benötigen besondere Hilfen auf den ersten Schritten in Deutschland. Die Diakonie unterstützt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Begleitung während des Clearings bzw. Aufenthaltsverfahrens. Darüber hinaus wirbt die Diakonie für den Einsatz von ehrenamtlichen Vormündern für diese jungen Menschen und begleitet diese in ihrer Arbeit im Rahmen von Projekt Do it!.

Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Rolandstr. 10
44145 Dortmund
Tel. 0231 84 94 621
Fax: 0231 84 94 605
migration@diakoniedortmund.de

Monika Neise
neise@diakoniedortmund.de

Sprechzeiten:
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Werden Sie ehrenamtlicher Vormund:

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben aufgrund ihrer Verletzlichkeit einen Sonderstatus in Deutschland. Sie werden bei ihrer Ankunft vom Jugendamt in Obhut genommen, erhalten einen Vormund und werden im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht.

Viele der jungen Menschen, die zu uns kommen, sind durch die Erfahrungen, die sie in ihrem Heimatland oder auf der Flucht gemacht haben, psychisch stark belastet. Nicht selten haben sie bewaffnete Konflikte, schwere Unruhren, Menschenrechtsverletzungen, politische Repressalien, Missbrauch als Kindersoldaten, große Armut und Not und die schmerzhafte Trennung von der Familie erlebt. Ihre weiteren Perspektiven sind davon abhängig, ob bzw. welchen Aufenthalt sie in Deutschland bekommen. Das Ausländerrecht unterliegt ständigen Veränderungen und seine Vorgaben widersprechen häufig dem Wohl des Einzelnen.

In diesem komplexen Spannungsfeld versucht die Diakonie, für die Jugendlichen einen Weg zu finden, der den rechtlichen Rahmen berücksichtigt, aber auch der Persönlichkeit jedes Einzelnen gerecht wird: Einer Entscheidung über einen Aufenthaltstitel für Flüchtlinge geht in der Regel das Asylverfahren voraus. Dies ist ein strenges Prüfungsverfahren, das durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt wird. Um dieses Verfahren zu verstehen und Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können, bedarf es der Information und Unterstützung. Hier setzt die Asylverfahrensberatung an.

Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Beratung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, deren Vormünder*innen und Jugendhilfemitarbeiter*innen bei Fragen des Aufenthaltes (und der Lebensperspektive in Deutschland)
  • Vorbereitung auf die Anhörung im Asylverfahren und Begleitung bis zum Abschluss des Verfahrens, falls erforderlich
  • Netzwerkarbeit
  • Förderung, Schulung, Begleitung ehrenamtlicher Vormünder*innen