Integrationsfachdienst Dortmund
Beraten. Vermitteln. Begleiten.
Der IFD berät und informiert diesen Personenkreis in herausfordernden Arbeitssituationen, bei Fragen zu technischen und/oder organisatorischen Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und vermittelt bei Bedarf entsprechend weiter.
Der IFD steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeber:innen, Vorgesetzte und Kolleg:innen erhalten vom IFD Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit.
Auch wenn es um die Klärung möglicher finanzieller Leistungen geht, informiert und berät der IFD Arbeitgeber:innen sowie Menschen mit Behinderung. Er bespricht mit ihnen mögliche technische Anpassungsbedarfe zur Ausübung einer Tätigkeit und leistet bei der Antragstellung Unterstützung.
Der Integrationsfachdienst handelt im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und anderer Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung u. a.).
Menschen mit Behinderungen haben im Arbeitsalltag oftmals besondere Herausforderungen zu meistern. Körper- oder Sinnesbehinderungen erfordern bestimmte technische Anpassungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte mit psychischen, kognitiven, hirnorganischen oder neurologischen Behinderungen stehen eher vor unsichtbaren Barrieren. Arbeitgeber:innen wissen oft nicht, welche Möglichkeiten und Formen der Unterstützung es gibt, um die Arbeitsumgebung behinderungsbedingt zu optimieren.
An diesem Punkt setzt die Inklusionsbegleitung des Integrationsfachdienstes (IFD) an. Je nach Art der Behinderung kümmern sich spezialisierte Fachkräfte um Beschäftigte mit ihren behinderungsspezifischen Bedarfen und deren Arbeitgeber:innen. Sie verstehen sich als Lotsen, die ihre Klient:innen bei allen Fragen im Zusammenhang mit den individuellen Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz begleiten.
Ziel der Inklusionsbegleitung ist stets, die jeweilige Situation zu verbessern, das berufliche Umfeld behinderungsspezifisch anzupassen und die Klient:innen im Kontext der Selbstbestimmung zu unterstützen. Allen Beschäftigten mit einer Behinderung soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und gesichert werden. Die Fachkräfte des IFD kennen sich auch mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aus und können die Menschen mit Behinderung, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Ansprechpersonen entsprechend beraten.
Jugendliche mit einer (Schwer-)Behinderung, die von der Schule auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, können sich auf die Unterstützung des Integrationsfachdienstes (IFD) verlassen. Für sie gibt es das Programm KAoA-STAR (Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt).
Junge Menschen mit einer Behinderung werden in der Phase ihrer beruflichen Orientierung besonders unterstützt. Die Begleitung beginnt im drittletzten Schulbesuchsjahr bzw. bei Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen, mit Beginn der Berufspraxisstufe. Los geht es mit einer Potenzialanalyse, später können die Jugendlichen in verschiedene Berufsfelder hineinschnuppern und Praktika auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt machen. Außerdem nehmen die Schüler:innen an Trainings teil, zum Beispiel Kommunikationstrainings oder Trainings, um arbeitsrelevante soziale Kompetenzen zu erlernen. Im letzten Schulbesuchsjahr werden sie bei dem Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt individuell begleitet.
Die Fachkräfte des IFD begleiten die Jugendlichen während des gesamten Prozesses. Sie tauschen sich eng mit allen Beteiligten aus, mit den Schüler:innen, den Erziehungsberechtigten, den Schulen, der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und den Arbeitgeber:innen.
Ziel ist es, nach der Regelschulzeit einen nahtlosen und passgenauen Anschluss an das Berufsleben zu erarbeiten und den Jugendlichen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu KAoA-STAR finden Sie hier
Begleitung und Wiedereingliederung von Menschen mit seelischen Behinderungen nach medizinischer Behandlung und Rehabilitation
Für Menschen mit seelischer Behinderung bedeutet die Teilhabe am Arbeitsleben häufig eine große Herausforderung. Nicht selten verlieren sie durch die Folgen ihrer Erkrankung und die damit verbundenen, teils langwierigen Behandlungszeiten ihren Arbeitsplatz und/oder sie haben Probleme, einen neuen zu finden. Hinzu kommen in vielen Fällen zusätzliche Belastungsfaktoren wie sozialer Rückzug, finanzielle Probleme, fehlende ambulante psychiatrische und/oder psychologische Versorgung sowie die Angst vor Stigmatisierung.
Die Fachkräfte des IFD aus dem Bereich Übergang Psychiatrie sind speziell zu psychiatrischen Behinderungsbildern sowie deren Auswirkung auf die Teilhabe am Arbeitsleben ausgebildet. Sie leisten kurzfristige Krisenintervention und sind dafür da, Betroffene in vielen Belangen zu unterstützen und zu begleiten. Ziel ist die Klärung einer beruflichen Perspektive sowie die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Auch nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bleibt der IFD in der Phase der Stabilisierung an der Seite seiner Klient:innen.
Informationen zu den weiteren Angeboten
• Beschäftigte, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten
Der IFD begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM tätig sind und auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, bei der Vermittlung in eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle.
• Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten
In der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) berät der IFD – gemeinsam mit den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer – Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten.
• Rehabilitand:innen und Arbeitgeber:innen
Der IFD unterstützt Rehabilitierende bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz und berät potenzielle Arbeitgeber:innen.
• Menschen nach einer psychosomatischen Reha
Im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation übernimmt der IFD das Fallmanagement für den weiteren Integrations- und Rehabilitationsprozess.
• Opfer im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes
Der IFD begleitet Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, bei der beruflichen Integration und der Sicherung ihrer Beschäftigungsverhältnisse.
Ansprechpartner
Torsten Stern
(IFD Teamleitung)
Caritasverband Dortmund e.V.
Tel. 0231 7260 2940
Fax 0231 7260 2941
torsten.stern@ifd-westfalen.de
Der IFD Dortmund arbeitet im Auftrage und unter Strukturverantwortung des LWL – Inklusionsamtes Arbeit. Die Kolleg:innen des IFD unterstützen berufliche Rehabilitanden:innen und Menschen mit Schwerbehinderung auch im Auftrag der Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.
Der IFD Dortmund wird als Trägerverbund betrieben. Neben dem Caritasverband als geschäftsführender Träger gehören dem Verbund das Diakonische Werk, das Zentrum für Gehörlosenkultur und die Stadt Dortmund an.

Kontakt
Integrationsfachdienst Dortmund
Clemens-Veltum-Str. 104
44147 Dortmund
Tel. 0231 7260 2940
ifd@diakoniedortmund.de
Sie möchten unsere Arbeit unterstützen?